Akzentra: Produktion und Vertrieb von Fettabscheideranlagen seit 1998 in Wiesbaden | Tel. : +49 611 46998699
Alle Anlagen nach DIN 4040 / EN 1825
Wir bedienen Kunden
- im gesamten Bau- und Installationsbereich
- in der Gastrotechnik
- im gesamten Nahrungsmittelhandwerk
- in der Gastronomie und Großküchen sowie
- in kommunal-sozialen Einrichtungen.
Wir bieten Anlagen sowohl für die frostfreie Hausaufstellung als auch für den Erdeinbau in frostfreier Tiefe.
Die optimale Größe der geplanten Anlage bestimmen
Zur Ermittlung der optimalen Bedarfs- / Nenngröße finden Sie bei uns einen Service (kostenlos) durch unseren Erfassungsbogen an; diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn uns per E-Mail oder per Fax zu. In der Regel wird dieser von uns binnen 48 Stunden ausgewertet.
Dass belastetes Schmutzwasser aus Gewerbebetrieben vor der Einleitung ins öffentliche Abwasserkanalnetz vorbehandelt werden muss, liegt auf der Hand. Die mit dem Schmutzwasser meist mitgeführten Feststoffe, wie Lebensmittelreste und Fettanteile, setzen sich im Abwasserkanal ab und verengen bzw. verstopfen diesen. Eine störungsfreie Abwasserentsorgung wäre so nicht gewährleistet, die Allgemeinheit hätte die Folgen mitzutragen. Dies ist auch in der kommunalen Abwassersatzung geregelt.
Wichtige Bestimmungen:
Schmutzwasser, das aus pflanzlicher oder tierischer Produktion stammt, darf nicht unbehandelt ins öffentliche Abwassernetz eingeleitet werden. Gemäß DIN 1986 sind in solchen Fällen Fettabscheider nach DIN 4040 und nach Euro Norm EN 1825 einzubauen. Zu diesen Fetten zählen u.a. Talg, Butter, Schmalz, Knochenfett u.ä., Trane sowie pflanzliche Fette. In Fettabscheidern dürfen nur fetthaltige Abwässer zugeleitet werden - nicht jedoch Wirtschafts- und Fäkalabwasser.
Einbaupflichtige Betriebe nach DIN 1986 Teil 1 , Absatz 8.7
In Betrieben, in denen fetthaltiges Wasser anfällt, sind Fettabscheider nach DIN 4040 einzubauen. Danach sind Abscheideranlagen immer dann einzusetzen, wenn Fette und ähnliche Stoffe organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt für alle Betriebe gewerblicher oder industrieller Art.
Die wichtigsten einbaupflichtigen Betriebsarten:
- Alle gewerblich genutzen Küchen, Küchenbetriebe und Großküchen
- Gaststätten, Restaurants, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen, Grill-, Brat- u. Frittierküchen, Essenausgabestellen etc.
- Kommunale Einrichtungen: z.B. Seniorenheime, Krankenhäuser, Mensen, Küchen in Schuleinrichtungen und Kindertagesstätten
- Fleischverarbeitende Betriebe, Metzgereien mit und ohne Schlachtung, Schlachthöfe, Geflügelschlachtereien, Fischverarbeitungsbetriebe
Unser Service-Angebot: Die richtige Nenngrösse nach DIN 4040 / EN 1825 bestimmen
Vor der Anschaffung von einem Fettabscheider sollte die richtige Größe bekannt sein. Wird der Fettabscheider zu klein gewählt, muß die Anlage vorzeitig geleert werden. Ist die Anlage zu groß, entstehen durch das größere Volumen zusätzliche Entsorgungskosten.
Zur Bestimmung der richtigen Nenngröße nach DIN 4040 / EN 1825 halten wir einen Erfassungsbogen bereit, den Sie hier (Erfassungsbogen im PDF-Format) ausdrucken oder auch kostenlos bei uns anfordern können:
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oder per FAX Nr. +49 611 993 899 7 ( Fax-Service nur von Mo - Sa von 8 - 18 Uhr ).
Nach Rückgabe des Bogens erhalten Sie kostenlos eine DIN-Norm gerechte Berechnung zur Bestimmung der Nenngröße des Fettabscheiders, ergänzt mit einer kleinen Planskizze und techn. Details.
HINWEIS
Wenn Sie bei der Bearbeitung des Erfassungsbogen Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen auch telefonisch beim Ausfüllen des Erfsassungsbogens.